- Sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 und jünger sind ohne Einschränkungen erlaubt.
- Wettkämpfe im Kinder- und Jugendsport (Jahrgang 2001 und jünger) sind neu erlaubt. Jedoch ohne Publikum.
- Für Personen ab Jahrgang 2000 und älter ist Training im Freien ohne Körperkontakt in Gruppen von maximal 15 Personen gestattet. Dabei muss eine Maske getragen oder der Abstand eingehalten werden.
- Wettkämpfe und Veranstaltungen für Personen mit Jahrgang 2000 und älter sind verboten.
Maskenpflicht auf Schularealen im Kanton Zürich
Im Kanton Zürich gilt für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulareal, in den Schulgebäuden und im Unterricht eine Maskenpflicht ab der 4. Klasse der Primarstufe.
Diese Maskenpflicht gilt nicht für ausserschulische Angebote. Vereinsangebote für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahren können somit auch in Schulsportanlagen ohne Einschränkungen stattfinden.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Contract Tracing Zürich bei Virusmutationen sein Vorgehen angepasst hat. Bestätigt sich die Ansteckung mit einer Virusmutation müssen zu den Kontaktpersonen auch deren Kontaktpersonen in Quarantäne.
Am 13.01.2020 gab der Bundesrat die neuen COVID-19 Massnahmen bekannt. Für den Sportbetrieb werden die meisten Regeln um 5 Wochen verlängert.
Das bedeutet für unseren Sportbetrieb mit Personen ab 16 Jahre:
– Sportaktivitäten von Einzelpersonen oder Kleingruppen bis 5 Personen im freien Gelände (z.B. Joggen, Fahrradfahren, Skaten) sind möglich.
– Erlaubt sind jedoch nur sportliche Aktivitäten ohne Körperkontakt zu anderen Personen.
– Die Sportlerinnen und Sportler müssen eine Maske tragen oder den Abstand von 1.5 Meter einhalten
– NEU: Erwachsene dürfen Kinder beim Sport nur noch begleiten aber selbst KEINEN Sport treiben. Das hat natürlich Auswirkungen auf das ElKi Angebot.
Mehr Details:
STV -Schweizerischer Turnverband: https://www.stv-fsg.ch/de/ueber-den-stv/informationen-coronavirus/schutzkonzepte-turnsport.html
Gesundheitsdirektion Kanton Zürich: https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/informationen-fuer-den-sportbereich.html
Bundesamt für Sport: https://www.baspo.admin.ch/de/aktuell/covid-19-sport.html#lockerungen
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CORONA RICHTLINIEN AB DEM 14.12.2020
- Turnen Erwachsene: Bei den Erwachsenenriegen sind max. 5 Personen (inkl. Leiter) erlaubt. Die Öffnungszeiten der Hallen sind natürlich zu berücksichtigen.
- Rückenfit: Wird virtuell via Zoom durchgeführt.
- Fitness am Montag: Wird nach Möglichkeit auch virtuell via ZOOM durchgeführt.
- Turnen Kinder & Jugendliche: Die Lektionen für Kinder – und Jugendliche dürfen nach wie vor durchgeführt werden. Die Hallen müssen um 19.00 verlassen werden.
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Es gilt das per 31.10.2020 angepasste COVID-19 SCHUTZKONZEPT 1.5
- Turnen Erwachsene: Sportaktivitäten ohne Körperkontakt sind in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Leiterpersonen) erlaubt. In Innenräumen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen sind Sportaktivitäten erlaubt, sofern eine Maske getragen und der Abstand (1,5 Meter) eingehalten wird. In grossen Räumlichkeiten kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, sofern genügend Raum vorhanden ist (mindestens 15 m2 pro Person / 4 m2 bei stationären Sportarten wie Yoga). Im Freien sind Sportaktivitäten erlaubt, wenn eine Maske getragen oder der Abstand eingehalten wird.
- Muki-Turnen: Es darf eine Leiterin / ein Leiter die Muki-Lektion mit 14 erwachsenen Personen und jeweils deren Kindern unterrichten, sofern alle Erwachsenen eine Maske tragen.
- Kinderturnen sowie Jugend- und Mädchenriege: Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr sind – mit Ausnahme von Wettkämpfen im Breitensport – ohne Einschränkungen erlaubt.
- Gemischte Altersgruppen: Sollten Vereine Trainings mit gemischten Altersgruppen (über und unter 16-jährige TeilnehmerInnen) ausüben, so ist auch hier die Gruppengrösse auf 15 Personen (inkl. Leiterperson) beschränkt.
- Profisport: Im professionellen Bereich von Sport sind Trainings und Wettkämpfe zulässig.
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CORONA RICHTLINIEN AB DEM 29.10.2020
Es gilt das per 29.10.2020 angepasste COVID-19 SCHUTZKONZEPT 1.4
- Leichtathletik, Baseball, Jugendsport, KITU können wie bisher ihre Lektionen durchführen. Für Eltern, welche die Kinder bringen und abholen, gilt eine Maskenpflicht auf dem Schulareal.
- ELKI max. 14 Paare pro Lektion + Leiterin
- Frauengymnastik, Fitness am Montag max. 14 Teilnehmer + 1 Leiterin
- Spiel am Mittwoch, Volleyball können ihr Training nicht wie gewohnt durchführen, da Volleyball als Kontaktsportart gilt. Ein Alternativprogramm (Fitness, Joggingrunde, etc.) mit genügend Abstand ist zu prüfen. Max 14 Teilnehmer + 1 Trainer
- Rückenfit max. 14 Teilnehmer + 1 Leiterin. Aufgrund der üblicherweise hohen Teilnehmerzahl, wird die VL einen doodle-Link auf der Homepage aufschalten. Dies ist noch in Bearbeitung.