Corona Richtlinien (ab 17.2.22)

Corona Richtlinien (ab 17.2.22)

CORONA RICHTLINIEN AB DEM 17.2.2022
Der Bundesrat hat beschlossen, ab 17. Februar sämtliche Massnahmen im Sportbereich aufzuheben. Weiter Informationen findet Ihr hier.
CORONA RICHTLINIEN AB DEM 20.12.2021

Neu haben zu Innenräumen von Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern nur
noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei intensivem Sport, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen,
die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren
Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von
dieser Testpflicht ausgenommen: Neues Schutzkonzept 2.0!

Wichtig: Schutzmaskenpflicht:
In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine grundsätzliche Maskenpflicht. Davon ausgenommen
sind bei der eigentlichen Sportausübung im Amateur- und Breitensport nur Personen, die geimpft,
genesen und negativ getestet sind (2G+). Personen deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung
oder Genesung nicht mehr als 120 Tage zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Die
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen im Sport keine Maske tragen.
!!!  Es ist aber nicht möglich in ein und demselben Innenraum ein Training mit
Teilnehmenden mit Zertifikat 2G (mit Maske) und 2G+ (ohne Maske) durchzuführen!

Im Bereich des Sports ebenfalls betroffen sind:

  • Alle Sportveranstaltungen, die auch oder nur in Innenräumen stattfinden
  • Sporttrainings in Innenräumen
  • Sportanlagen mit Innenräumen (Hallenbad, Kletterzentrum, Fitnesscenter)

Ausgenommen sind:

  • Personen unter 16 Jahren
  • Sportliche Trainings, die ausschliesslich im Freien stattfinden
  • Veranstaltung, die ausschliesslich im Freien stattfinden mit weniger als 300 Personen

Die Kontrolle des Zertifikats liegt in der Verantwortung des Organisators bzw. der Leiterperson des Angebots.

In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine grundsätzliche, permanente Maskenpflicht.

CORONA RICHTLINIEN AB DEM 6.12.2021
Ab Montag, 6.12. gilt:
– Zertifikatspflicht ab 16 Jahren für Trainings- und Veranstaltungen in Innenräumen.
– Zertifikatspflicht ab 16 Jahren bei Sportanlagen mit Innenräumen (Hallenbäder, Kletterhallen, Fitnesscenter)
Die Kontrolle des Zertifikats liegt in der Verantwortung des Organisators bzw. der Leiterperson des Angebots.
Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich in den Innenräumen. Während der eigentlichen Sportausübung darf die Maske abgenommen werden. Kontaktdaten aller anwesenden Personen sind zu erheben. Dies gilt auch für die Riegen mit Kindern und Jugendlichen (sofern keine Maske getragen wird).
Die neuen Schutzkonzepte der Verbände werden kommende Woche aufgeschaltet. Bis dahin gelten die hier formulierten Regeln.
Weitere Infos (Kanton Zürich):
https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/informationen-fuer-den-sportbereich.html
CORONA RICHTLINIEN AB DEM 13.9.2021

Der Bundesrat hat beschlossen, dass ab 13. September 2021 in verschiedenen Situationen ein Covid-Zertifikat vorgewiesen werden muss. Im Bereich des Sports betrifft dies:

– Sportveranstaltungen, die auch oder nur in Innenräumen stattfinden
– Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen (sowohl indoor als auch outdoor)
– Sporttrainings in Innenräumen (Ausnahme vgl. unten)
– Sportanlagen mit Innenräumen (Hallenbad, Kletterzentrum, Fitnesscenter)

Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind:

– Personen unter 16 Jahren
– Sportliche Aktivitäten, die ausschliesslich im Freien stattfinden
– Trainings in Innenräumen in beständigen Gruppen mit weniger als 30 Personen

Die Kontrolle des Zertifikats liegt in der Verantwortung des Organisators. In allen Situationen, in denen die Zertifikatspflicht gilt, müssen keine weiteren Schutzmassnahmen ergriffen werden (kein Abstand, keine Maskenpflicht). Für die Mitarbeitenden (z.B. von Sportveranstaltungen, Sporteinrichtungen etc.) muss der Arbeitgeber ein separates Schutzkonzept erstellen. Für Mitarbeitende ohne Zertifikat, die in Kontakt mit anderen Personen kommen während der Ausübung ihrer Arbeit, gilt Maskenpflicht.

Die Lektionen der Riegen im Turnverein Kilchberg fallen unter die Kategorie „Trainings in Innenräumen in beständigen Gruppen mit weniger als 30 Personen“. Somit können sie ohne Zertifikat besucht werden.
CORONA RICHTLINIEN AB DEM 28.6.2021
Es gilt das per 28.6.2021 angepasste Schutzkonzept 1.9
Die Ausübung von Sport ist für alle Altersgruppen drinnen und draussen wieder ohne Einschränkungen erlaubt. Bei Aktivitäten drinnen müssen die Kontaktdaten weiterhin erhoben werden.
CORONA RICHTLINIEN AB DEM 31.5.2021
Es gilt das per 31.5.2021 angepasste COVID-19 SCHUTZKONZEPT 1.8
Das Wichtigste:

Turnende ab 20 Jahren (Jahrgang 2000 und älter)

Indoor: Die Gruppengrösse wurde auf 50 Personen angepasst. Der Abstand von 1,5m sowie das Tragen der Maske muss grundsätzlich eingehalten werden. Zudem muss pro Person eine Fläche von 10m² zur Verfügung stehen (kantonale Bestimmung). Sport ohne Maske ist nur möglich, wenn entweder wirksame Abschrankungen angebracht oder strenge Abstandsvorgaben umgesetzt werden (25m² pro Person bei üblichen Sportaktivitäten oder 10m² pro Person bei ruhigen, stationären Trainings wie z.B Yoga, bei welchen die Plätze den Sportlerinnen und Sportler zugewiesen werden). Sport drinnen ohne Masken verlangt nach einer Kontaktdaten-Erhebung. Kontaktsportarten sind Drinnen nur erlaubt, bei denen der Körperkontakt unumgänglich ist (z.B. Akrobatikturnen oder Schwingen), die Aktivität stets in beständigen Gruppen von höchstens vier Personen ausgeübt wird und die räumlichen Verhältnisse erhöhten Anforderungen genügen (mind. 50 Quadratmeter pro Paar). Mannschaftssportarten sind im Innenbereich verboten.

Outdoor: Draussen sind ebenfalls 50 Personen zugelassen. Es muss entweder eine Maske getragen oder der Abstand von 1,5m eingehalten werden. Auf beides kann verzichtet werden, wenn die Kontaktdaten erhoben werden. Im Aussenbereich sind Sportarten mit Körperkontakt oder Mannschaftssportarten nur mit Maske oder Kontaktdaten-Erhebung erlaubt.

Rückenfit, Fitness am Montag, Frauengymnastik und ELKI dürfen neu wieder bis max. 50 Personen durchgeführt werden oder entsprechend der Hallengrösse. Schaut bitte dazu die maximale Belegung im Schutzkonzept (letzte Seite) nach. Betreffend Maskenpflicht gibt es im Schutzkonzept noch mehr detaillierte Infos.
Volleyball, Spiel am Mittwoch und Basketball sind Mannschaftssportarten, die in Innenräumen nach wie vor verboten sind. Da empfiehlt es sich bei Gelegenheit die Aktivitäten nach draussen zu verlagern. Präsenzliste nicht vergessen!
Stationäre Übungen und Trainingsformen sind erlaubt.

Für die Kinder- und Jugendriegen ändert sich wenig. Wettkämpfe mit Zuschauern sind hier wieder erlaubt.

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CORONA RICHTLINIEN AB DEM 1.3.2021
Es gilt das per 31.10.2020 angepasste COVID-19 SCHUTZKONZEPT 1.5

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 und jünger sind ohne Einschränkungen erlaubt.
  • Wettkämpfe im Kinder- und Jugendsport (Jahrgang 2001 und jünger) sind neu erlaubt. Jedoch ohne Publikum.
  • Für Personen ab Jahrgang 2000 und älter ist Training im Freien ohne Körperkontakt in Gruppen von maximal 15 Personen gestattet. Dabei muss eine Maske getragen oder der Abstand eingehalten werden.
  • Wettkämpfe und Veranstaltungen für Personen mit Jahrgang 2000 und älter sind verboten.

Unsere Kinder- und Jugendriegen profitieren davon. Die Erwachsenen müssen sich noch weiter in Geduld üben oder Trainings an der frischen Luft in Betracht ziehen. Bitte beachtet auch das neue Schutzkonzept im Anhang. Dort gab es primär Änderungen im Abschnitt 3 B (Distanz halten).

 Zum Thema Maskenpflicht noch diese Anmerkung:

Im Kanton Zürich gilt für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulareal, in den Schulgebäuden und im Unterricht eine Maskenpflicht ab der 4. Klasse der Primarstufe.

Diese Maskenpflicht gilt nicht für ausserschulische Angebote. Vereinsangebote für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahren können somit auch in Schulsportanlagen ohne Einschränkungen stattfinden.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Contract Tracing Zürich bei Virusmutationen sein Vorgehen angepasst hat. Bestätigt sich die Ansteckung mit einer Virusmutation müssen zu den Kontaktpersonen auch deren Kontaktpersonen in Quarantäne. 

Weitere Infos unter: Informationen für den Sportbereich und http://www.stv-fsg.ch

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CORONA RICHTLINIEN AB DEM 18.01.2021
Es gilt das per 31.10.2020 angepasste COVID-19 SCHUTZKONZEPT 1.5

Am 13.01.2020 gab der Bundesrat die neuen COVID-19 Massnahmen bekannt. Für den Sportbetrieb werden die meisten Regeln um 5 Wochen verlängert.

Das bedeutet für unseren Sportbetrieb mit Personen ab 16 Jahre:

– Sportaktivitäten von Einzelpersonen oder Kleingruppen bis 5 Personen im freien Gelände (z.B. Joggen, Fahrradfahren, Skaten) sind möglich.

– Erlaubt sind jedoch nur sportliche Aktivitäten ohne Körperkontakt zu anderen Personen.

– Die Sportlerinnen und Sportler müssen eine Maske tragen oder den Abstand von 1.5 Meter einhalten

NEU: Erwachsene dürfen Kinder beim Sport nur noch begleiten aber selbst KEINEN Sport treiben. Das hat natürlich Auswirkungen auf das ElKi Angebot.

Mehr Details:

STV -Schweizerischer Turnverband: https://www.stv-fsg.ch/de/ueber-den-stv/informationen-coronavirus/schutzkonzepte-turnsport.html

Gesundheitsdirektion Kanton Zürich:  https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/informationen-fuer-den-sportbereich.html

Bundesamt für Sport: https://www.baspo.admin.ch/de/aktuell/covid-19-sport.html#lockerungen

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CORONA RICHTLINIEN AB DEM 14.12.2020
Es gilt das per 31.10.2020 angepasste COVID-19 SCHUTZKONZEPT 1.5
  • Turnen Erwachsene: Bei den Erwachsenenriegen sind max. 5 Personen (inkl. Leiter) erlaubt. Die Öffnungszeiten der Hallen sind natürlich zu berücksichtigen.
  • Rückenfit: Wird virtuell via Zoom durchgeführt.
  • Fitness am Montag: Wird nach Möglichkeit auch virtuell via ZOOM durchgeführt.
  • Turnen Kinder & Jugendliche: Die Lektionen für Kinder – und Jugendliche dürfen nach wie vor durchgeführt werden. Die Hallen müssen um 19.00 verlassen werden.
Diese Bestimmungen gelten vorerst bis zum 22. Januar 2021.
Die Schutzkonzepte gelten weiterhin.

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CORONA RICHTLINIEN AB DEM 29.10.2020
Es gilt das per 31.10.2020 angepasste COVID-19 SCHUTZKONZEPT 1.5

 

  • Turnen Erwachsene: Sportaktivitäten ohne Körperkontakt sind in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Leiterpersonen) erlaubt. In Innenräumen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen sind Sportaktivitäten erlaubt, sofern eine Maske getragen und der Abstand (1,5 Meter) eingehalten wird. In grossen Räumlichkeiten kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, sofern genügend Raum vorhanden ist (mindestens 15 m2 pro Person / 4 m2 bei stationären Sportarten wie Yoga). Im Freien sind Sportaktivitäten erlaubt, wenn eine Maske getragen oder der Abstand eingehalten wird.
  • Muki-Turnen: Es darf eine Leiterin / ein Leiter die Muki-Lektion mit 14 erwachsenen Personen und jeweils deren Kindern unterrichten, sofern alle Erwachsenen eine Maske tragen.
  • Kinderturnen sowie Jugend- und Mädchenriege: Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr sind – mit Ausnahme von Wettkämpfen im Breitensport – ohne Einschränkungen erlaubt.
  • Gemischte Altersgruppen: Sollten Vereine Trainings mit gemischten Altersgruppen (über und unter 16-jährige TeilnehmerInnen) ausüben, so ist auch hier die Gruppengrösse auf 15 Personen (inkl. Leiterperson) beschränkt.
  • Profisport: Im professionellen Bereich von Sport sind Trainings und Wettkämpfe zulässig.

 

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CORONA RICHTLINIEN AB DEM 29.10.2020
Es gilt das per 29.10.2020 angepasste COVID-19 SCHUTZKONZEPT 1.4

Der gestrige BR Beschluss: Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten sind in Innenräumen mit bis zu 15 Personen erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch Masken getragen werden. Von einer Maske kann abgesehen werden, wenn grosszügige Raumverhältnisse vorherrschen, etwa in Tennishallen oder grossen Sälen. Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden. Kontaktsport ist verboten. Von den Regeln ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren. Der Beschluss betrifft unsere Riegen wie folgt:
  • Leichtathletik, Baseball, Jugendsport, KITU können wie bisher ihre Lektionen durchführen. Für Eltern, welche die Kinder bringen und abholen, gilt eine Maskenpflicht auf dem Schulareal.
  • ELKI  max. 14 Paare pro Lektion + Leiterin
  • Frauengymnastik, Fitness am Montag  max. 14 Teilnehmer + 1 Leiterin
  • Spiel am Mittwoch, Volleyball können ihr Training nicht wie gewohnt durchführen, da Volleyball als Kontaktsportart gilt. Ein Alternativprogramm (Fitness, Joggingrunde, etc.) mit genügend Abstand ist zu prüfen. Max 14 Teilnehmer +  1 Trainer
  • Rückenfit  max. 14 Teilnehmer + 1 Leiterin. Aufgrund der üblicherweise hohen Teilnehmerzahl, wird die VL einen doodle-Link auf der Homepage aufschalten. Dies ist noch in Bearbeitung.

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